Freie Software als philosophisches Konzept

Wenn im Zusammenhang mit Software von „Freiheit“ gesprochen wird, bedarf diese Verbindung einer Erklärung, da sich der Inhalt nicht allein durch die Worte erschließt. Besonders im Englischen, wo das Wort „free“ in Verbindung mit Dingen, die normalerweise verkauft werden, sofort die Assoziation des „umsonst“ hervorruft, muss geklärt werden, was „frei“ in diesem Zusammenhang bedeutet.

Wenn im Zusammenhang mit Software von „Freiheit“ gesprochen wird, bedarf diese Verbindung einer Erklärung, da sich der Inhalt nicht allein durch die Worte erschließt. Besonders im Englischen, wo das Wort „free“ in Verbindung mit Dingen, die normalerweise verkauft werden, sofort die Assoziation des „umsonst“ hervorruft, muss geklärt werden, was „frei“ in diesem Zusammenhang bedeutet. Die Möglichkeit des „umsonst“, die in den Forderungen Stallmans nur potenziell enthalten ist, ist auch einer der wichtigsten Kritikpunkte an dem Konzept an sich und an der Wahl der Bezeichnung „Free Software“.[1] Aus diesem Grund ist „think of free speech, not free beer“ ein Standardsatz Stallmans, wenn er seine Vorstellungen erklärt.

Vier Freiheiten für Freie Software

Bei vollständigen Erklärungen des Konzepts Freier Software wird die Freiheit immer in vier Grundfreiheiten eingeteilt[2] :

Freiheit Null
The freedom to run the program, for any purpose.

Auch wenn es heute Programme gibt, die nicht einmal soviel erlauben[3] , geht Stallman davon aus, dass diese Freiheit zu jedem Programm gehört oder gehören sollte. Deshalb bekommt diese Freiheit die Zahl Null, um auszusagen, dass – über diese Freiheit zumindest – nicht diskutiert werden müsste.

Freiheit Eins
The freedom to study how the program works, and adapt it to your needs.

Diese Freiheit wird bei den meisten Programmen schon nicht mehr gewährt. Um von einem Programm lernen oder es verändern zu können, muss der Sourcecode frei erhältlich sein. Das Anpassen an die eigenen Bedürfnisse kann sehr unterschiedliche Formen annehmen. Es könnten einzelne Fehler im Programm ausgebessert, das Programm portiert oder Fehlerausgaben, die das Programm ausgibt, in eine andere Sprache übersetzt werden.[4] Natürlich könnten solche Anpassungen auch noch wesentlich weitergehen, so dass das Originalprogramm nur noch in Teilen in dem neuen Programm enthalten ist.[5]

Bei dieser Freiheit wird deutlich, dass das Programm wie ein Werkzeug verstanden wird. Wenn Einschränkungen, wie sie Software unterliegt, bei Werkzeugen gelten würden, die sie fast jeder zu Hause hat, machten sich die meisten Heimwerker regelmäßig strafbar. Das einfache Öffnen einer Bierflasche mit einem Schraubenzieher oder das Auswechseln eines Stiels bei einem Hammer wären dann schon nicht mehr erlaubt.

Für viele Änderungen, die an Standardsoftware zu machen wären, müsste ein normaler Benutzer professionelle Programmierer um Hilfe bitten bzw. diese beauftragen. Stallman meint aber, dass die meisten Menschen durchaus in der Lage wären so viel von einer Programmiersprache zu lernen, dass sie sich bei kleineren Fehlern in einem Programm selbst helfen könnten. Dabei verweist er auf die vielen Männer, die Mitte des letzten Jahrhunderts gelernt haben Autos zu reparieren.[6]

Wenn Freiheit Eins fehlt, so Stallman, sind die Benutzer den Firmen ausgeliefert, die ihnen die Software verkaufen. Sie müssen sich mit schlechter oder zumindest schlecht auf ihre Bedürfnisse abgestimmter Software begnügen – was frustrierend ist. Solche Software führt dazu, dass Benutzer Fehler ihres Computers als gegeben hinnehmen und dass dadurch ihre Motivation sinkt.

Freiheit Zwei
The freedom to redistribute copies so you can help your neighbor.

An dieser Freiheit wird wieder Stallmans Sinn für Gemeinschaften offenbar, der hier durch den Begriff des „Nachbarn“ angedeutet wird. Diese Freiheit ist wohl auch die, die bei vielen proprietären Herstellern auf Unverständnis stößt. Wie soll ein Produkt verkauft werden, das einfach so, ohne Bezahlung, weitergegeben werden darf. Besonders schwierig zu erklären ist diese Freiheit unter den heute herrschenden Umständen, wenn hinzukommt, dass für das Weitergeben eines Programmes auch noch Geld genommen werden darf.

Hier stellt sich wieder heraus, wie schwer Software mit unserem normalen Verständnis von materiellem Besitz zu fassen ist. Beim Kauf eines Autos ist es nicht nötig zu erwähnen, dass davon keine Kopien angefertigt werden dürfen. Niemand, außer anderen Autoherstellern, wäre dazu in der Lage. Software lässt sich aber beliebig oft kopieren und das fast ohne materiellen Aufwand. Wie bei anderem digital speicherbaren „Besitz“ hat der ursprüngliche Hersteller keine Kontrollmöglichkeit darüber wie viele Kopien von der Urkopie existieren.

Stallman stellt hier das Recht des Einzelnen seinen Mitmenschen zu helfen, indem er Informationen – denn als solche sieht Stallman die Programme an – weitergibt, über das Recht des Herstellers für jede Kopie seiner Software entlohnt zu werden. Das Teilen von Software sieht er als freundschaftlichen Akt, der ein menschliches Miteinander auszeichnet: „It makes the difference between a livable society and a dog-eat-dog jungle. Its importance has been recognized by the world’s major religions for thousands of years, and they explicitly try to encourage this attitude“.[7]

Diese Freiheit ist wahrscheinlich diejenige, die in der derzeitigen Situation – wo Firmen große Geldsummen aufbringen um zu verhindern, dass ihre Software kopierbar ist – am schwersten durchsetzbar scheint. Gleichzeitig ist sie auch die wichtigste, um zu verstehen, welche Weltsicht hinter dem Konzept der Freien Software steht. Stallman will die Softwarenutzer von der Not befreien gegen ihre „menschlichen Instinkte“ zu handeln, die ihnen vorgeben einander zu helfen. Nur wenn es uns erlaubt ist zu teilen, können wir eine menschenfreundliche Gesellschaft erschaffen. Mit dem Verbot zu teilen und einander zu helfen sieht Stallman die Grundfesten der zivilisierten Gesellschaft bedroht.

Freiheit Drei
The freedom to improve the program, and release your improvements to the public, so that the whole community benefits.

Eigentlich ist die vierte der Freiheiten die logische Folge der anderen drei, die wiederum nötig sind um diese Freiheit zu gewährleisten: Die Software muss für jeden und zu jedem Zweck einsetzbar sein. Es muss erlaubt sein Änderungen daran vorzunehmen und Kopien weiterzugeben. Selbstverständlich muss der Sourcecode für diese Freiheit zugänglich sein, da nur im Sourcecode die Veränderungen programmiert werden können.[8]

Vor allem Freiheit drei ist nötig um die Grundlage für eine Hackergemeinschaft im großen Stil zu schaffen. Wenn es erlaubt ist Programme, die viele Menschen nutzen, zu verändern und diese, mit oder ohne die Veränderungen, weiterzugeben, kann wieder ein Austausch von Ideen und Informationen stattfinden, wie Stallman ihn im Rahmen des AI Labs kennengelernt hatte.

Geistiges Eigentum und Freie Software

Mit der Erfahrung der derzeit üblichen Geschäftspraktiken als Hintergrund vermittelt das Konzept Freier Software vielleicht vor allem den Eindruck anti-kapitalistisch zu sein. Gerade die Forderung nach freier Weitergabe von Computerprogrammen mutet – besonders im Licht der „Anti-Software-Piraterie“-Kampagnen[9] der letzten Jahre – wie eine Attacke gegen einen wichtigen Zweig der Weltwirtschaft an und wird von Gegnern der Freien Software-Bewegung auch gelegentlich so ausgelegt. Stallmans Vorstellungen schließen das Geldverdienen mit Software jedoch ausdrücklich mit ein. Er selbst hatte sich in den ersten Jahren nach Gründung des GNU-Projektes mit dem Verkauf von Software über Wasser gehalten. Wogegen sich Vertreter Freier Software wenden, ist die Praxis, statt Software nur die (zum Teil stark beschränkten) Nutzungsrechte an den Programmen zu verkaufen.

Dem gegenüber steht ein großer Teil der Wirtschaft, die jegliche Art von elektronisch-vervielfältigbarer Information als Geistiges Eigentum[10] bezeichnet. In der Argumentation zu diesem Begriff werden vor allem die Vorstellungen zitiert, die zu rechtlichen Regelungen wie dem Patent- und dem Urheberrecht geführt haben. Durch diese sollen Schriftsteller und Maler oder Erfinder und Konstrukteure gefördert werden, damit sie, „zum Wohle der Gesellschaft“ ihrer Tätigkeit nachgehen können. Die Frage, die Stallman und andere in diesem Zusammenhang stellen, ist, ob diese beiden Sicherungsformen für Informationen, die sonst nur durch Geheimhaltung vor ihrer Verbreitung geschützt werden könnten, noch ihre Funktionen erfüllen.

In seiner Gegenargumentation[11] weist Stallman darauf hin, dass das Copyright-System als eine Einrichtung zur Förderung des Wissens geplant war.[12] Er beschreibt das Copyright als eine Art Abmachung zwischen der Gesellschaft (public) und den Autoren, wobei den Autoren das alleinige Recht Kopien ihrer Werke zu machen zugestanden worden sei. Dies sollte sie anspornen weiter Texte zu produzieren, was wiederum der Gesellschaft zugute käme. Zu einer Zeit, in der es einer Druckerpresse bedurfte einen Text zu kopieren konnte sich die Gesellschaft, so Stallman, dieses Zugeständnis noch leisten.

Inzwischen haben sich die Verhältnisse jedoch geändert. Das Copyright schützt mittlerweile mehr die Interessen der Verleger als die der Gesellschaft oder der Autoren, die in der Regel ihre Rechte an die Verlage abtreten. Außerdem ist es – mit den Möglichkeiten der digitalen Technik – kein Problem mehr Kopien herzustellen. Aus diesem Grund, so Stallman, sei es an der Zeit die Abmachung, die zu Zeiten der Druckerpresse durchaus ihre Berechtigung hatte, auf ihre Richtigkeit im Zeitalter der Computer zu überprüfen.

Es gibt also die Möglichkeit neue Abmachungen zwischen der Gesellschaft und den Produzenten über deren bisher unter das Copyright fallenden Werke zu treffen. Dazu können bestimmte Fragen gestellt werden, zum Beispiel, auf welche Rechte die Gesellschaft überhaupt verzichten will und für wie lange solche Ausnahmeregelungen gelten sollen. Dabei wäre entscheidend, wie viele Publikationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stünden und wie viel es ihr andererseits nutzen würde ihre Freiheiten zu behalten.[13]

Dazu meint Stallman: „copying useful, enlightening or entertaining information for a friend makes the world happier and better off; it benefits the friend, and inherently hurts no one. It is a constructive activity that strengthens social bonds“.[14] Anderen Informationen zukommen zu lassen, die ihnen nützlich sind, sie unterhalten oder bilden, ist, neben den sozialen Bindungen, die durch diese Unterstützung gestärkt werden, also das gesellschaftliche Hauptinteresse, das Stallman erfüllt sieht, wenn jemand für einen Freund Kopien anfertigt.

Die Gegenseite sieht dies natürlich völlig anders. Sie sieht ihre wirtschaftlichen Interessen bedroht und spricht von „Diebstahl“ oder auch von „wirtschaftlichem Verlust“. Diese Begriffe sind, so Stallman, irreführend, weil sie nicht die Situation beschreiben, die durch das Anfertigen von Kopien von z.B. Software entsteht.[15]

Zum einen bringt Stallman das Argument, dass nicht nachzuvollziehen sei, wie viele derjenigen, die eine Kopie erhalten haben, sich das originale Softwarepaket gekauft hätten. Verlustrechnungen, wie sie von großen Softwarekonzernen anhand geschätzter Mengen illegaler Kopien vorgeführt werden, sind also extrem ungenau. Zum anderen führt er an, dass niemandem ein wirklicher Verlust entstanden ist. Wenn, so sein Vergleich zu dieser Situation, in einem Geschäft zum Beispiel ein Laib Brot gestohlen wird, dann fehlt dem Verkäufer anschließend dieser Laib. Er hat einen Verlust erlitten – er muss diesen Verlust wieder ausgleichen. Wenn andererseits jemand irgendwo ein Softwarepaket, das er erstanden hat, kopiert, um es einem Freund weiterzugeben, so merkt der Verkäufer wie der Hersteller des Originals dies nicht – es entstehen ihnen keine Kosten. Das einzige, was entsteht ist – und dies auch nur, wenn der beschenkte Freund andernfalls eine Kopie der Software gekauft hätte – dass Händler und Produzent in diesem einen Fall keine Einnahmen aus dieser Softwarekopie haben.

Der angebliche Verlust entsteht also, nach Stallman, nur aus dem Copyright-System, dass solche Rechnungen möglich macht. Denn wäre dieses wie früher auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit ausgerichtet, so gäbe es solche Rechnungen gar nicht. Außerdem könnten die Hersteller der Software diese Rechnung auch nicht aufmachen, wenn die potenziellen Käufer aus einem anderen Grund nicht bei ihnen die Software kauften. Beispielsweise wenn sie stattdessen (etwa durch die Überredung eines Freundes) ein Buch läsen oder Bridge spielten. Stallman unterstreicht, dass das Copyright eben kein „natürliches“ Recht sei, wie dies häufig von Softwareherstellern dargestellt wird, sondern ein veraltetes Konstrukt, das einer bestimmten Situation entsprach.

Ein weiteres Argument, das häufig im Zusammenhang mit durch Copyright geschützten Werken angeführt wird, ist, dass die Autoren eine innere Bindung zu ihren Werken hätten und dass ihnen deshalb besondere Rechte zugesprochen werden müssten. (Auch hier wird diese Verbindung als „natürlich“ bezeichnet, um die „Natürlichkeit“ zu beweisen, die zu der heutigen Rechtsprechung geführt hat.) Da die meisten Programmierer, die diese Verbindung zu ihrem Werk haben müssten, in Firmen arbeiten und ihre Rechte automatisch an diese Firmen abtreten, ist dieses Argument nicht auf die Situation anwendbar. Auch bei Schriftstellern und Musikern sind es zumeist die Verlage und Verkäufer, die den größten Teil der Einnahmen bekommen.

Zusammenfassend sagt Stallman:

„Ever since the constitutional decision was made, publishers have tried to reverse it by misinforming the public. They do this by repeating arguments which presuppose that copyright is a natural right of authors (not mentioning that authors always cede it to publishers). People who hear these arguments, unless they have a firm awareness that this presupposition is contrary to the basic premises of our legal system, take for granted that it is the basis of that system.“[16]

General Public License und Copyleft

Der Status Freier Software soll geschützt werden. Aus diesem Grund haben die FSF und das GNU-Projekt eine eigene, auf der Coyright-Gesetzgebung fußende Lizenz – die GNU General Public License (GPL oder GNU GPL). Diese Übertragung des Copyright auf eine Situation, die der sonstigen Anwendung dieses Gesetzes eher entgegen steht, nennt Stallman „Copyleft“[17] . Beide, die GPL und das Copyleft, sind also gewissermaßen die Umsetzung der vier Freiheiten der Freien Software auf juristischem Gebiet. Im Folgenden sollen das Copyleft und seine Umsetzung, die GPL, kurz beschrieben werden. Dabei wird darauf verzichtet, die oben beschriebenen Konzepte noch einmal im Detail zu wiederholen. Stattdessen soll das Copyleft mit anderen Möglichkeiten verglichen werden, ein Programm „frei“ zu machen.[18]

Die einfachste Art ein Programm frei zu machen ist es in die „Public Domain“[19] zu stellen. Die Autoren solcher Software verzichten auf jeglichen rechtlichen Schutz, sogar darauf als Autor der Software genannt zu werden. Soweit der Sourcecode mitveröffentlicht wird, trifft auf Public Domain-Software jede der vier Freiheiten zu, allerdings gibt es keinen Schutz dafür, dass dies auch so bleibt. Jeder kann sich diese Software schützen lassen, ihren Sourcecode geringfügig ändern und sie somit zu proprietärer Software machen.

Programme, die die BSD-Lizenz[20] benutzen, sind ein Beispiel für freie Programme, bei denen nur minimale Rechte gesichert werden. Auch bei diesen gibt es keinen Schutz davor, dass ein Derivat proprietär gemacht wird. Verschiedene unfreie Varianten beweisen dies. Bei diesen ersten beiden Formen gibt es keinen Schutz vor dem Verlust der Software für die Gemeinschaft. Verbesserungen des Softwarepakets gehen sogar für den ursprünglichen Autoren der Software verloren, wenn ein Nachfolger entscheidet, das Produkt mit seinen Verbesserungen unter eine andere Lizenz zu stellen.[21]

Neben diesen gibt es noch eine Reihe anderer Non-Copyleft-Lizenzen. Am 6. November 2001 fanden sich unter [FSF2001f] 41 „freie“ Lizenzen, von denen viele als „non-copyleft“ eingestuft wurden. Nicht-Copyleft was bedeutet, dass die Software, die diesen Lizenzen unterliegt, zwar frei, aber aus Sicht der FSF nicht genügend geschützt ist.

Lizenzen wie die GPL verhindern nämlich nicht nur, dass die Software proprietär gemacht wird, sondern sorgen auch dafür, dass neue Software, die auf Software mit Copyleft basiert, weiterhin frei bleibt. Dies gilt auch, wenn nur ein kleiner Teil eines neuen Programmes auf ein Programm unter Copyleft-Schutz zurückgeht.

Diese besondere Anforderung an Derivate von Copyleft-Programmen, dass sie unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen wie das Original, wird der GPL oft vorgehalten. Gegner der FSF sprechen vom viralen Effekt, den die GPL habe und nutzen die Doppeldeutigkeit des Wortes „Virus“ im Zusammenhang mit Computern aus, um gegen Freie Software Stimmung zu machen. Richtig ist jedoch, dass diese Maßnahme auch negative Folgen hat. Von den 41 Lizenzen für Freie Software, die die FSF anerkennt, sind mehr als die Hälfte – nämlich 23 – nicht mit der GPL kompatibel. Das heißt, dass Software, die GPL-geschützt ist, nicht mit Software, die unter einer dieser 23 Lizenzen steht, kombiniert werden darf. Obwohl also beide Programme Freie Software sind, kann kein neues Programm geschrieben werden, das Code aus beiden Programmen verwendet. Die GPL verhindert andererseits nicht, dass ein GPL-geschütztes Programm zum Beispiel auf einem proprietären Betriebssystem läuft, solange es dazu nicht mit diesem verbunden wird.[22] Nicht von der Lizenz betroffen sind auch die Ausgaben eines Programmes – selbst wenn diese wieder ein neues Programm ergeben sollten[23] – solange sie nicht Teile desselben enthalten.

Zusätzlich zu den Einteilungen „frei – unfrei“ und „copyleft – non-copyleft“ unterscheidet die FSF Softwarelizenzen, die copyleft sind,[24] noch in „strong copyleft – not strong copyleft“.[25] Neben der GPL, die die beste Möglichkeit bietet das Copyleft durchzusetzen, veröffentlicht die FSF auch noch Software unter einer Lizenz, die „not strong copyleft“ ist – die Lesser General Public License (LGPL). Diese Lizenz, die früher Library GPL hieß, wurde eingeführt, um GNU-Bibliotheken (Libraries)[26] auch für unfreie Programme zugänglich zu machen. Dabei darf ein solches Programm zwar auf die Bibliothek zurückgreifen, es bleibt aber weiterhin verboten, diese Bibliothek mit einer unfreien zu kombinieren oder sie in ein unfreies Programm einzubauen. Der Unterschied zwischen GPL und LGPL ist also, dass ein unfreies Programm auf ein LGPL-geschütztes Programm zugreifen darf, auf ein GPL-geschütztes Programm aber nicht.

Ähnlich wie für Programme gibt es die Idee des Copyleft auch für deren Dokumentationen. Die von der FSF benutzte Lizenz heißt GNU Free Documentation License oder FDL. Die Erklärung dazu lautet: „The GNU Free Documentation License is a form of copyleft intended for use on a manual, textbook or other document to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifications, either commercially or noncommercially“.[27] Die FDL ist also das Pendant der GPL. Auch zu dieser Lizenz gibt es – insgesamt fünf – Alternativen anderer Organisationen, von denen die FSF allerdings zwei nicht als frei anerkennt.

 

*Dieser Text stammt aus der Magisterarbeit „Geschichte der Freien Software“ von Joachim Korb aus dem Jahr 2001. Das Originaldokument ist abrufbar unter: http://tal.cs.tu-berlin.de/korb/Magister/

 



[1]Erstaunlicherweise gibt es im Englischen, das neben „freedom“ auch noch das dem Französischen entlehnte „liberty“ kennt, für das Konzept der „Freiheit“ kein Adjektiv, das dieses eindeutig trägt. „Liberal“ kann sowohl politische als auch quantitative Konnotationen haben, also entweder das deutsche „liberal“ oder auch „viel von etwas“ bedeuten.

[2]Vgl. Stallman 2001b.

[3]Z.B. Software, die an bestimmte Geräte gebunden ist. (OEM-Versionen)

[4]Beispiele aus Stallman 2001c.

[5]Ähnlich wie die BSD-Version nach und nach aus immer weniger Code des eigentlichen UNIX bestand, obwohl sie anfangs auf diesem aufbaute.

[6] Siehe Stallman 2001c.

[7] Stallman 2001c

[8]Nirgends steht übrigens ausdrücklich die Forderung, dass auch eine Dokumentation zum Programm erhältlich sein muss, obwohl, wie schon im Zusammenhang mit der Sprache COBOL angemerkt, ohne diese Struktur und Arbeitsweise eines größeren Programmes gar nicht mehr nachzuvollziehen sind.

[9]Der Begriff „Piraterie“, der die Assoziationen von Gewalt und Brutalität in die Diskussion tragen soll, wird eingesetzt, um zu vermitteln, dass das Weitergeben von proprietärer Software mehr ist als der Verstoß gegen geltendes Recht. Gegen den Gebrauch solch überfrachteter Worte wendet die FSF ein: „If you don’t believe that illegal copying is just like kidnapping and murder, you might prefer not to use the word ,piracy‘ to describe it. Neutral terms such as ,prohibited copying‘ or ,unauthorized copying‘ are available for use instead. Some of us might even prefer to use a positive term such as ,sharing information with your neighbor‘.“FSF 2001e

[10]Ein weiterer Begriff, der in der Liste der zu vermeidenden Begriffe steht. Da der Begriff so unterschiedliche Dinge wie Musik, literarische und wissenschaftliche Texte, aber auch Software umfassen soll, meinen die Gegner des Begriffes, dass die Diskussion über die rechtliche Einordnung der einzelnen Informationsgattungen unnötig durch den Begriff erschwert wird. Vgl. FSF 2001e, Moglen 1999 und Martin 1998.

[11]Siehe z.B. Stallman 2001f.

[12]Diese Argumentation richtet sich vor allem an amerikanischen Verhältnissen aus, sollte aber in ihrer Logik auf Staaten mit ähnlichem politischen Hintergrund übertragbar sein. So ist das deutsche Urheberrecht zwar nur bedingt mit dem amerikanischen Copyright zu vergleichen, aber auch bei uns sollte das Wohl der Gesellschaft, für die dieses Gesetz geschrieben wurde, über dem Recht des Einzelnen stehen.

[13]Vor kurzem ist das Copyright, das Disney für Mickey Mouse hält, verlängert worden. Es stellt sich dabei die Frage, wem diese Verlängerung nutzt. Wird Disney weiterhin zum Wohle aller Bücher, Kuscheltiere usw. herstellen? Werden dadurch eventuell andere davon abgehalten bessere, schönere oder auch nur billigere Produkte nicht zu produzieren? Solche Fragen hätten, überträgt man Stallmans Ansichten, vorher abgewogen werden müssen.

[14] Stallman 2001f

[15]Stallman selbst spricht in der Regel nicht von Musik oder Literatur, aber Moglen 1999 und Martin 1998 weiten die Argumentation auf alle Gebiete aus, die mit dem Begriff des geistigen Eigentums abgedeckt werden sollen. Stallmans Ansicht zu Copyright und wissenschaftlichen Veröffentlichungen siehe Stallman 2001g.

[16] Stallman 2001f

[17]In einer Fußnote zu [Stallman 2001e] erklärt Stallman die Herkunft des Namens: „In 1984 or 1985, Don Hopkins (a very imaginative fellow) mailed me a letter. On the envelope he had written several amusing sayings, including this one: ,Copyleft – all rights reversed.‘ I used the word ,copyleft‘ to name the distribution concept I was developing at the time.“

[18]Vgl. hierzu FSF 2001a.

[19]Etwa: Bereich des öffentlichen Besitzes. Hierfür scheint es keine Übertragung zu geben, da auch im Deutschen dieser Begriff gebraucht wird.

[20]Siehe IBM_BSD.

[21]Wenn der BSD – AT&T-Prozess beispielsweise nicht durch einen Vergleich, sondern durch eine Entscheidung zugunsten von USL entschieden worden wäre, wären die BSD-Nachfolger ohne eine Basis geblieben, während USL den alten BSD-Code hätte weiter verwenden dürfen. Wobei natürlich in diesem Fall BSD die Verbesserung gewesen war.

[22]Diese Regelung macht in der Interpretation manchmal Schwierigkeiten. Gemeint ist aber etwa Folgendes: Es entsteht kein Problem, wenn eines der beiden Programme lediglich die Ausgaben (z.B. Daten) des anderen verwendet. Sie dürfen nur nicht aufeinander angewiesen sein. Im Beispiel mit dem Betriebssystem bedeutet dies, dass das GPL-Programm zwar darauf angewiesen ist, dass ihm die normalen Betriebssystemfunktionen zur Verfügung stehen, es aber nicht auf bestimmte Teile eines Systems angewiesen ist.

[23]Wenn das GPL-Programm z.B. ein Compiler ist, ist die Ausgabe ein neues Binärpaket, das aber keine Teile des Compilers enthält.

[24]Also den Vorstellungen entsprechen, die unter dem Begriff „copyleft“ zusammengefasst werden.

[25]Eigentlich sind die Einteilungen noch feiner strukturiert, so gibt es Lizenzen mit dem Vermerk „[…] a simple, permissive non-copyleft free software license […]“ (z.B. die BSD-Lizenz), aber diese Struktur wird nicht durchgehalten. Manche Lizenzen werden einfach nur in die „frei“-Kategorie eingeteilt und nicht weiter kommentiert. Alle freien Lizenzen werden jedoch noch danach eingeteilt, ob sie mit der GPL-kompatibel sind oder nicht, also, ob der ihnen unterliegende Code mit dem eines GPL-lizensierten Programmes verbunden werden darf oder nicht.

[26]Zum Beispiel die GNU C-Library. Ähnlich wie Hopper es schon angedacht hatte (vgl. ? Seite HopperSubroutinen), bestehen dese Bibliotheken aus Subroutinen, auf die ein Programm zurückgreifen kann. Also kann, bei diesem Beispiel, ein in C geschriebenes Programm auf Subroutinen der GNU C-Library zurückgreifen.

[27] FSF 2001b